# Anlage K – KI-Nutzung, Inhalte und Meldeverfahren **Fassung 0.2 · 26. September 2026 · ENTWURF – NICHT FREIGEGEBEN** > Diese Anlage ist für die Einbeziehung in den Brixovo-B2B-Vertrag bestimmt. Der Standard-Ausschluss von Hochrisiko-Anwendungen ist ein noch zu bestätigender konservativer Produktvorschlag D-01, keine erteilte Branchenfreigabe. Das Meldeverfahren beschreibt einen einzurichtenden Betrieb; seine tatsächliche Funktionsfähigkeit wurde nicht geprüft. ## 1. Zweck und Rollen 1.1 Die Standardfunktionen dienen der unterstützenden Verarbeitung freigegebener Informationen, der Beantwortung allgemeiner Wissens- und Servicefragen, der Erstellung redaktionell zu prüfender Inhalte und der Vorbereitung zulässiger betrieblicher Abläufe. Die Plattform ist im Standardangebot nicht zur Übernahme sicherheitskritischer Entscheidungen oder zur eigenständigen Erbringung erlaubnispflichtiger Beratung bestimmt. 1.2 Die Rollen nach der KI-Verordnung, dem Datenschutzrecht und dem Vertragsrecht sind getrennt zu bestimmen. Brixovo bleibt für die eigenen gesetzlich begründeten Anbieterpflichten verantwortlich. Der Mandant trägt die Pflichten, die aus seinem tatsächlichen Einsatz, seiner eigenen Bereitstellung und seinen Änderungen folgen. Eine Vertragsbezeichnung ersetzt diese Prüfung nicht. 1.3 Whitelabel-Bereitstellung kann eine eigene Anbieterrolle des Mandanten begründen; sie macht jedoch nicht automatisch jeden Chatbot zum Hochrisiko-System. Zweckänderungen, erhebliche Änderungen und ein Einsatz in regulierten Entscheidungskontexten erfordern eine erneute Rollen- und Risikoprüfung. Gesetzliche Pflichten von Brixovo können nicht durch eine allgemeine Erklärung auf den Mandanten abgewälzt werden. ## 2. Zulässiger Standardumfang und gesonderte Freigaben 2.1 Zulässig sind ausschließlich rechtmäßige Anwendungen innerhalb des gebuchten Umfangs und der dokumentierten Zweckbestimmung. Beispiele sind FAQ-Assistenten, allgemeine Produktinformationen, interne Wissenssuche, redaktionelle Entwürfe und allgemeine Termin- oder Kontaktinformationen ohne fachlich erhebliche automatisierte Entscheidung. 2.2 **[D-01]** Nicht Bestandteil des Standardangebots sind Hochrisiko-Anwendungen nach der KI-Verordnung sowie Anwendungen zur maßgeblichen Bewertung natürlicher Personen in Beschäftigung, Bildung, Kredit- oder Versicherungsentscheidungen, wesentlichen öffentlichen Leistungen, Strafverfolgung, Migration, Rechtspflege oder sicherheitskritischer Infrastruktur. Auch eine nur beratend bezeichnete Ausgabe kann in solchen Kontexten erheblichen Einfluss haben. Eine menschliche Schlussbestätigung allein hebt eine Hochrisikoeinstufung nicht auf. 2.3 Eine Nutzung zu einem ausgeschlossenen Zweck setzt ein neues, ausdrücklich geprüftes Angebot mit erforderlicher Konformitäts-, Betriebs-, Haftungs- und Versicherungsregelung voraus. Der Mandant darf eine solche Nutzung nicht allein durch eigene Erklärung, eine DSFA oder eine Aktivierung im Adminbereich freigeben. Gesetzlich verbotene Praktiken können überhaupt nicht freigegeben werden. 2.4 Die Eingabe von Gesundheitsdaten, sonstigen besonderen Datenkategorien, Daten über strafrechtliche Verurteilungen, berufsrechtlich geschützten Geheimnissen oder vergleichbar sensiblen Inhalten ist im Standardangebot nicht vorgesehen. Ein rechtmäßiger Sonderfall erfordert vorab eine ausdrückliche Vereinbarung über Zweck, Datenarten, Rechtsgrundlagen, Schutzmaßnahmen, Empfänger und erforderliche Geheimhaltungspflichten. Allgemeine Angaben einer Arztpraxis wie Öffnungszeiten sind nicht allein wegen der Branche Gesundheitsdaten. 2.5 Dienste, die sich gezielt an Minderjährige richten, bedürfen einer gesonderten Prüfung zu Information, Datenschutz, Vertragsschluss und Schutzmaßnahmen. Die Standardfassung ist kein Freigabenachweis für solche Angebote. ## 3. Untersagte Nutzungen 3.1 Untersagt sind sämtliche gesetzlich verbotenen KI-Praktiken, insbesondere schädigende manipulative oder täuschende Anwendungen, die schädigende Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, unzulässiges Social Scoring, unzulässige biometrische Kategorisierung und Identifizierung, unzulässige Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen, ungezieltes Scraping zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken sowie unzulässige personenbezogene Vorhersagen zur Begehung von Straftaten. 3.2 Unabhängig von gesetzlichen Übergangsfristen sind die Erstellung oder Verbreitung sexualisierter Darstellungen ohne erforderliche Einwilligung, missbräuchlicher sexualisierter Darstellungen Minderjähriger und sonstiger rechtswidriger Inhalte untersagt. Dies gilt auch für Versuche, Sicherheitsmechanismen zu einem solchen Zweck zu umgehen. 3.3 Ebenfalls untersagt sind insbesondere: - rechtswidrige Diskriminierung, Identitätstäuschung, Betrug, Phishing und unzulässige Werbeansprache; - rechtswidrige Veröffentlichung personenbezogener Daten, Geheimnisse oder geschützter Inhalte; - unbefugter Zugriff auf andere Mandanten, fremde Konten, Infrastruktur oder Schlüssel; - Schadsoftware, vorsätzliche Betriebsstörung, missbräuchliche Last und Umgehung vereinbarter technischer Grenzen; - die Entfernung oder Verdeckung verpflichtender KI-, Anbieter- oder Sicherheitshinweise; - die Verwendung erfundener Referenzen, Rezensionen, Prüfzeichen oder Konformitätsnachweise; - die Behauptung, ein KI-Ergebnis sei eine überprüfte menschliche Fachentscheidung, wenn dies nicht zutrifft. 3.4 Zulässige Sicherheitsmeldungen und abgestimmte Tests sind kein Missbrauch. Tests mit möglicher Auswirkung auf Verfügbarkeit, Daten oder andere Mandanten sind vorab mit Brixovo abzustimmen. Gesetzlich erlaubte Handlungen werden nicht pauschal ausgeschlossen. ## 4. Transparenz und inhaltliche Prüfung 4.1 Nutzer müssen bei unmittelbarer Interaktion mit KI spätestens zu Beginn klar, unterscheidbar und zugänglich über den KI-Charakter informiert werden. Branding, Einbettung und individuelle Texte dürfen den erforderlichen Hinweis nicht entfernen oder unsichtbar machen. Brixovo stellt die im eigenen Verantwortungsbereich erforderlichen technischen Vorkehrungen bereit; der Mandant prüft die konkrete Einbindung auf seinen Oberflächen. 4.2 Erforderliche maschinenlesbare Markierungen und Herkunftsinformationen generierter Inhalte dürfen nicht entfernt oder verfälscht werden. Brixovo muss die für das eigene System geltenden technischen Markierungspflichten prüfen und erfüllen. Ein sichtbarer Hinweis „KI“ ist nicht automatisch ein Nachweis für die Erfüllung maschinenlesbarer Markierungspflichten. 4.3 Der Mandant prüft weitergehende Offenlegungspflichten, insbesondere bei künstlich erzeugten realitätsnahen Bild-, Audio- oder Videoinhalten und bei bestimmten zur öffentlichen Information veröffentlichten Texten. Eine bloß formale Freigabe darf nicht als fachliche oder redaktionelle Kontrolle dargestellt werden. 4.4 Vor einer Veröffentlichung sind insbesondere Tatsachen, Produktmerkmale, Preise, Rechte Dritter und rechtlich erhebliche Aussagen zu prüfen. Quellenangaben des Systems können ebenfalls fehlerhaft sein. Brixovo schuldet die vereinbarte Systemfunktion, nicht die ungeprüfte fachliche Freigabe eines Mandanteninhalts. 4.5 Der Mandant setzt für Einrichtung, Überwachung und Freigaben hinreichend geschulte Personen ein. Er vermittelt ihnen Kenntnisse über Fähigkeiten, Grenzen, Fehlermöglichkeiten, Datenschutz und Meldewege entsprechend ihrem Einsatzbereich. Brixovo stellt die vereinbarten Systeminformationen bereit und erfüllt die eigenen einschlägigen Pflichten. ## 5. Grenzen der Verwendung von KI-Ausgaben 5.1 **Standardregel des Entwurfs:** Erstattungen, Vertragsänderungen, rechtsverbindliche Erklärungen, Entscheidungen mit erheblicher Wirkung für natürliche Personen, Freigaben sensibler Daten und vergleichbare Handlungen dürfen nicht allein aufgrund einer KI-Ausgabe ausgeführt werden. Vor der Ausführung ist eine konkrete Bestätigung durch eine befugte Person erforderlich. Ein Automatismus in einem bereits rechtmäßig eingerichteten gewöhnlichen Stripe-Abonnement ist hiervon als deterministische Vertragsausführung zu unterscheiden. ## 6. Datenschutz, Quellen und Erkennungsgrenzen 6.1 Der Mandant beschränkt Eingaben auf den zulässigen und notwendigen Inhalt. Dokument- und PII-Prüfungen sind nur ergänzende technische Hilfen. Sie garantieren keine vollständige Anonymisierung und ersetzen weder Inhaltskontrolle noch Rechtsgrundlage. Insbesondere ist nicht anzunehmen, dass alle Namen, Adressen, Geburtsdaten oder frei formulierten Chat-Eingaben automatisch erkannt und entfernt werden. 6.2 Verbundene Websites, Shops und Ticketsysteme müssen rechtmäßig angebunden sein. Rechte, Authentifizierung und gegebenenfalls beschränkte Datenfreigaben sind zu berücksichtigen. Eine Synchronisierung darf nicht ungeprüft vertrauliche Bestell-, Kunden- oder Supportdaten in öffentlich erreichbare Wissensbestände übernehmen. 6.3 Ein Löschen der ursprünglichen Quelle ist nicht ohne Weiteres eine Löschung aller Kopien, Suchrepräsentationen, Chatverläufe oder extern versandten Inhalte. Die jeweils erforderlichen Löschschritte richten sich nach AVV und Löschkonzept. Brixovo darf keine umfassende Löschung bestätigen, solange abhängige Speicher nicht geprüft sind. ## 7. Meldung rechtswidriger Inhalte und Sicherheitsvorfälle 7.1 Meldungen können über **[FREIGABE: öffentlich erreichbarer Meldeweg und überwachte E-Mail-Adresse]** eingereicht werden. Dieser Kontakt ist ohne Kundenkonto erreichbar und wird auch für Sicherheitsmeldungen kenntlich gemacht. Eine Meldung sollte enthalten: - die genaue Fundstelle, möglichst die vollständige URL oder eindeutige Objektkennung; - eine nachvollziehbare Erläuterung des beanstandeten Inhalts oder Risikos; - Name und E-Mail für Rückfragen, soweit deren Erhebung im Einzelfall zulässig und erforderlich ist; - eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. 7.2 Für Meldungen über bestimmte sexualisierte Straftaten gegen Kinder dürfen gesetzlich nicht erforderliche Identitätsangaben keine Voraussetzung sein. Sensible Belege sind nur über einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg einzureichen; sie sollen nicht unnötig vervielfältigt werden. 7.3 Brixovo bestätigt den Eingang bei vorhandener Kontaktmöglichkeit ohne schuldhaftes Zögern, prüft hinreichend konkrete Meldungen zeitnah und informiert über die Entscheidung und mögliche Rechtsbehelfe, soweit gesetzlich vorgesehen. Gerichtliche und behördliche Anordnungen werden nach den gesetzlichen Anforderungen behandelt. ## 8. Prüfung, Maßnahmen und Beschwerde 8.1 **Vorgeschlagenes Betriebsmodell D-08:** Inhaltliche Moderationsentscheidungen werden durch eine zuständige Person getroffen. Automatische Systeme können Sicherheits-, Format-, Kontingent- und Missbrauchssignale liefern oder vorläufig gefährliche Vorgänge blockieren. Vor Freigabe muss offengelegt werden, welche Verfahren tatsächlich eingesetzt werden; zusätzliche KI-basierte Inhaltsmoderation darf nicht stillschweigend als vorhandener Prozess beschrieben werden. 8.2 Brixovo berücksichtigt Schwere, Wiederholung, erkennbare Absicht, Folgen, Abhilfemöglichkeit und Interessen der Beteiligten. Maßnahmen reichen von Hinweisen und Korrekturaufforderungen über die Sperrung einzelner Inhalte oder Funktionen bis zur verhältnismäßigen Kontosperre oder gesetzlichen Kündigung. Eine pauschale Löschung auf bloßen unüberprüften Verdacht ist nicht vereinbart. 8.3 Betroffene erhalten, soweit gesetzlich geboten, eine konkrete Begründung mit zugrunde gelegten Tatsachen, vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage, Einsatz automatisierter Mittel, Umfang der Maßnahme und möglichen Abhilfen. Zwingende Ausnahmen zum Schutz von Ermittlungen, Personen oder Sicherheit bleiben unberührt. 8.4 Gegen eine Maßnahme kann über den bezeichneten Kontakt eine kostenlose menschliche Überprüfung verlangt werden. Die Prüfung darf nicht ausschließlich automatisiert erfolgen. Soweit weitergehende gesetzliche Beschwerderechte gelten, werden diese uneingeschränkt bereitgestellt. Gerichtlicher Rechtsschutz und zuständige Behörden bleiben unabhängig von einer internen Beschwerde erreichbar. 8.5 Die datenschutzgerechte Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit, nicht einer unbegrenzten Speicherung sämtlicher Inhalte. Prüf- und Aufbewahrungsfristen sind nach Anlass und Rechtsgrundlage festzulegen. Es besteht keine allgemeine Zusage einer flächendeckenden Vorabkontrolle aller Mandanteninhalte.