# Allgemeine Geschäftsbedingungen für Brixovo ## SaaS-Plattform für Geschäftskunden in Deutschland **Fassung 0.2 · 26. September 2026 · ENTWURF – NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG FREIGEGEBEN** > Redaktionshinweis, nicht Bestandteil des späteren Vertragstextes: Dieser Entwurf setzt das im Freigabeblatt bezeichnete Standardmodell voraus. Laufzeiten, Kontaktadresse, Leistungsbeschreibung, Exportverfahren und ergänzende Anlagen müssen vor Verwendung freigegeben und tatsächlich bereitgestellt sein. Er enthält keine Bestätigung der technischen oder rechtlichen Betriebsreife. ## 1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe 1.1 Anbieter der unter der Marke **Brixovo** bereitgestellten Plattform ist **Martin Tomczak, Holstenstraße 3d, 25560 Schenefeld, Deutschland**, nachfolgend „Brixovo“. Internetauftritt: **https://brixovo.de**. Vertrags- und Supportkontakt: **[FREIGABE: martin@tomczak.dev]**. 1.2 Diese Bedingungen gelten für die entgeltliche und, soweit einschlägig, unentgeltliche Bereitstellung der von Brixovo betriebenen Software als Dienstleistung über das Internet. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unmittelbare Verbraucherverträge mit Brixovo sind von diesem Angebot nicht umfasst. Das Standardangebot ist auf den deutschen Markt ausgerichtet; Vertragssprache ist Deutsch. 1.3 „Mandant“ ist der Geschäftskunde von Brixovo. „Submandant“ bezeichnet den einem Mandanten technisch zugeordneten Kundenbereich. Ein Submandant kann einem Unternehmen oder einem Verbraucher gehören. „Nutzer“ sind natürliche Personen, denen innerhalb eines Mandanten- oder Submandantenbereichs ein Zugang eingeräumt wird. Die technische Einrichtung eines Bereichs begründet für sich weder einen eigenständigen Vertrag noch eine zusätzliche Zahlungspflicht. 1.4 Verkauft ein Mandant Leistungen an Submandanten, handelt er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Für diese Vertragsbeziehung gelten nicht automatisch diese B2B-AGB. Die ergänzenden Reseller- und Stripe-Bedingungen regeln ausschließlich die Zusammenarbeit zwischen Brixovo und dem Mandanten. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben von dieser Abgrenzung unberührt. 1.5 Selbsthosting, die Überlassung von Quellcode, kundeneigene Infrastruktur, individuelle Entwicklung und ausdrücklich zugesagte Service-Level bedürfen gesonderter Vereinbarungen. Ein Tarifname oder eine allgemeine Produktankündigung ersetzt diese Vereinbarungen nicht; konkrete verbindliche Leistungszusagen bleiben maßgeblich. ## 2. Vertragsschluss, Dokumente und Vertretungsberechtigung 2.1 Produktdarstellungen und Preisübersichten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet, Einladungen zur Abgabe einer Bestellung. Der Mandant gibt durch die ausdrücklich als kostenpflichtig bezeichnete Bestellung oder durch Annahme eines individuellen Angebots seine Vertragserklärung ab. Brixovo nimmt eine Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform oder durch ausdrücklich als Vertragsannahme mitgeteilte Freischaltung an. Eine bloße Eingangsbestätigung, Testkontoanlage oder Rückleitung von einem Zahlungsdienst ist noch keine Vertragsannahme. 2.2 Vor Abgabe der Bestellung erhält der Mandant die Möglichkeit, Leistungsumfang, Preis, Abrechnungsintervall, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und einbezogene Dokumente einzusehen, zu speichern und Eingabefehler zu berichtigen. Brixovo stellt die vereinbarte Fassung mit der Vertragsbestätigung in speicherbarer Form bereit. Maßgeblich ist die tatsächlich vereinbarte Fassung; spätere Websiteänderungen ändern bestehende Verträge nicht. 2.3 Der Bestellende muss zur Vertretung des Mandanten befugt sein. Brixovo darf angemessene Nachweise zur Unternehmereigenschaft und Vertretungsbefugnis verlangen. Eine pauschale persönliche Mithaftung des Bestellenden wird nicht begründet. Die gesetzlichen Regeln über vollmachtlose Vertretung bleiben unberührt. 2.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Danach gehen die konkrete Leistungs- und Preisvereinbarung sowie ausdrücklich vereinbarte Zusatzbedingungen diesen AGB vor. Der Auftragsverarbeitungsvertrag einschließlich seiner ausgefüllten Anlagen hat in datenschutzrechtlichen Fragen Vorrang. Die Anlage zum Anbieterwechsel hat für den dort geregelten Wechselprozess Vorrang vor abweichenden ordentlichen Laufzeit- und Abwicklungsregeln. Die KI-Nutzungsbedingungen konkretisieren den zulässigen Einsatz; sie setzen weder zwingendes Recht noch individuelle Vereinbarungen außer Kraft. 2.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nur Vertragsbestandteil, soweit Brixovo ihrer Geltung zustimmt. Vorrangige individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt. ## 3. Leistungsgegenstand und Leistungsgrenzen 3.1 Brixovo stellt den vereinbarten Zugang zur Plattform und die im Auftrag bezeichneten Funktionen bereit. Je nach gebuchtem Umfang können dies Wissensbasen und Dokumentverarbeitung, KI-Chat und Chat-Widgets, Quellenanbindungen, Website- und Landingpage-Erstellung, Branding und Domains, Nutzer- und Submandantenverwaltung sowie Auswertungen sein. 3.2 Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Funktionen, Kontingente, technischen Voraussetzungen und Einschränkungen. Entwicklungspläne, Vorschauen, Testfunktionen und noch nicht freigegebene Module sind keine zugesagte Leistung. Ein lediglich sichtbarer Menüpunkt erweitert den Vertrag nicht. Widersprüche zwischen Angebot, Bestellung und tatsächlicher Bereitstellung sind vor Vertragsannahme zu klären; zugesagte Leistungen können nicht nachträglich durch eine technische Berechtigungsmatrix gekürzt werden. 3.3 Brixovo schuldet die vereinbarte technische Bereitstellung, nicht einen bestimmten Umsatz, eine bestimmte Suchmaschinenposition, einen bestimmten Beratungserfolg oder stets richtige, vollständige und einzigartige KI-Ausgaben. Diese Beschreibung der Leistungsgrenzen lässt die Pflicht zur vertragsgemäßen Funktionsfähigkeit und die gesetzlichen Mängelrechte unberührt. 3.4 Kostenfreie Erprobungen enden zum mitgeteilten Zeitpunkt. Ohne ausdrückliche, zuvor über Preis und Laufzeit informierte Bestellung entsteht daraus kein kostenpflichtiger Vertrag. Ein als Pilot gekennzeichneter entgeltlicher Dienst unterliegt den hierfür tatsächlich vereinbarten Leistungen; die Bezeichnung als Pilot beseitigt keine gesetzlichen Rechte. ## 4. Zugang, Berechtigungen und Mitwirkung 4.1 Der Mandant benennt mindestens einen verantwortlichen Administrator, hält Vertrags-, Rechnungs- und Sicherheitskontakte aktuell und beschränkt Zugriffe auf befugte Personen. Er ist für die von ihm vorgenommenen Rollenvergaben und Weisungen verantwortlich. Individuelle Konten und verfügbare angemessene Sicherheitsmaßnahmen sind zu verwenden; Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden. 4.2 Konkrete Anzeichen eines unberechtigten Zugriffs sind Brixovo unverzüglich zu melden. Der Mandant sperrt betroffene eigene Zugänge und Schlüssel im Rahmen seiner Möglichkeiten. Eine verschuldensunabhängige Haftung für jede unter einem Konto ausgelöste Handlung wird nicht begründet. 4.3 Der Mandant stellt die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Browser-, Netzwerk-, Domain- und Integrationsvoraussetzungen in seinem Verantwortungsbereich sicher. Brixovo informiert über wesentliche Änderungen dieser Voraussetzungen rechtzeitig. Von Brixovo geschuldete Betriebs-, Sicherungs- und Sicherheitsleistungen werden nicht auf den Mandanten verlagert. 4.4 Supportzugriffe auf Mandanteninhalte erfolgen nur im erforderlichen Umfang, zweckgebunden und nach dem vereinbarten Berechtigungs- und Protokollierungskonzept. Eine pauschale Einwilligung in unbeschränkte Inhaltszugriffe ist mit diesen AGB nicht verbunden. ## 5. Inhalte, Wissensquellen und Nutzungsrechte 5.1 Der Mandant darf nur Inhalte, Daten und Quellen bereitstellen oder anbinden, deren vertragsgemäße Verarbeitung zulässig ist und für die erforderliche Nutzungsrechte oder gesetzliche Befugnisse bestehen. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, Datenbanken, fremde Websites, Bilder und geschützte Dokumente. Zugangsschutz, rechtlich beachtliche Nutzungsvorbehalte und Rechte Dritter dürfen nicht umgangen werden. 5.2 Der Mandant räumt Brixovo für die Vertragsdurchführung die erforderlichen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere zur Speicherung, technischen Verarbeitung, Indexierung, Erstellung von Suchrepräsentationen und Ausgabe der vom Mandanten freigegebenen Inhalte. Die Rechte sind auf Vertragszweck und erforderliche Dauer begrenzt. Die Einbindung vertraglich zulässiger Unterauftragnehmer ist umfasst, nicht dagegen die eigenständige Vermarktung von Mandanteninhalten. 5.3 Mandanteninhalte werden nicht aufgrund dieser AGB zum Training allgemein verwendbarer KI-Modelle oder für fremde Werbezwecke freigegeben. Ein davon abweichender optionaler Zweck bedarf einer gesonderten, rechtlich tragfähigen Vereinbarung und der erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlage. Die Verarbeitung durch Modell- und Infrastrukturpartner muss der vereinbarten AVV entsprechen. 5.4 Soweit Rechte an KI-Ausgaben bei Brixovo entstehen und übertragbar sind, erhält der Mandant die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen nicht ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte. Rechte an zugrunde liegenden fremden Inhalten werden dadurch nicht erweitert. Ein urheberrechtlicher Schutz, Ausschließlichkeit oder eine Rechtefreiheit sämtlicher Ausgaben wird nicht zugesagt. Vom Mandanten geschaffene Inhalte verbleiben bei ihm. 5.5 Der Mandant erhält während der Vertragsdauer das nicht ausschließliche Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen und seinen berechtigten Nutzern zugänglich zu machen. Ein Weitervertrieb ist nur im vereinbarten Reseller-Umfang zulässig. Gesetzlich unabdingbare Befugnisse, insbesondere zur Interoperabilität, bleiben unberührt. ## 6. KI, Veröffentlichung und fremde Dienste 6.1 KI-Ausgaben können sachlich falsch, unvollständig, veraltet oder für einen konkreten Zweck ungeeignet sein. Der Mandant richtet eine dem Verwendungszweck angemessene Prüfung ein. Vor Veröffentlichung oder einer rechtlich, wirtschaftlich oder persönlich erheblichen Verwendung sind Inhalte und Aktionen durch eine hierzu befugte und geeignete Person zu prüfen. 6.2 Automatisch erstellte Websites, Texte, Produktangaben oder Antworten dürfen nicht ungeprüft als verbindliche Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Gesundheitsberatung oder als verbindliche Erklärung von Brixovo verwendet werden. Der Mandant bleibt für seine eigenen Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich; Brixovo bleibt für eigene Pflichtverletzungen verantwortlich. 6.3 Eigene Drittanbieteranbindungen des Mandanten können zusätzlichen Verträgen, Berechtigungen und technischen Grenzen unterliegen. Brixovo übernimmt nicht die Erfüllung eines gesonderten Drittanbietervertrags. Bedient sich Brixovo eines Dritten zur Erfüllung eigener Leistungspflichten, bleiben diese Pflichten und die gesetzliche Zurechnung davon unberührt. 6.4 Branding darf erforderliche Angaben zum jeweiligen Vertragspartner, KI-Hinweise, Datenschutzinformationen und Sicherheitsmerkmale nicht verdecken. Domaininhaberschaft und Nutzungsbefugnis müssen nachweisbar sein. Eine Domainzuordnung ersetzt weder erforderliche DNS-/TLS-Einrichtung noch die Freigabe einer Veröffentlichung. ## 7. Entgelte, Kontingente und Zahlungsabwicklung 7.1 Entgelte, Währung, Abrechnungsintervall und Fälligkeit ergeben sich aus dem Auftrag. Gegenüber Geschäftskunden angegebene Nettopreise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Steuerbefreiungen werden nur bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen berücksichtigt. Ohne gesonderte Vereinbarung entstehen keine erfolgsabhängigen Entgelte. 7.2 Wiederkehrende Entgelte werden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet. Die konkret angebotenen Zahlungsmethoden und deren Autorisierung werden vor Bestellung mitgeteilt. Soweit Stripe eingesetzt wird, ist Stripe Zahlungsdienstleister; Vertragspartner für die Plattformleistung bleibt Brixovo. Eine Zahlungsautorisierung gilt nur für die vereinbarten Forderungen und ersetzt keine Bestellung zusätzlicher Leistungen. 7.3 Bei noch erforderlicher Zahlungsbestätigung kann die erstmalige Freischaltung zurückgestellt werden, sofern dies im Bestellablauf erkennbar ist. Ein fehlgeschlagenes zahlungspflichtiges Upgrade entzieht nicht allein deshalb die bereits bezahlten bisherigen Leistungen. Rechte bei einem anderweitigen Zahlungsverzug bleiben unberührt. 7.4 Die im Auftrag ausgewiesenen Kontingente gelten getrennt nach ihrer jeweiligen Einheit und Bezugsperiode. Ein LLM-Token ist keine Widget-Nachricht. Verbrauch durch berechtigte Submandanten kann dem ausdrücklich ausgewiesenen gemeinsamen Pool des Mandanten zugeordnet werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gibt es keine automatische Mehrverbrauchsabrechnung. Bei Erschöpfung kann die betroffene kontingentierte Funktion bis zur Erneuerung oder einem vereinbarten Zukauf nicht weiter genutzt werden; nicht betroffene Leistungen bleiben verfügbar. 7.5 Nutzungsübersichten dienen der Transparenz. Für abrechnungsrelevante Positionen stellt Brixovo eine nachvollziehbare Zuordnung zur vertraglich vereinbarten Messgröße bereit. Offensichtliche Mess- und Abrechnungsfehler werden korrigiert; Aufzeichnungen von Brixovo entfalten keine unwiderlegbare Beweiswirkung. 7.6 Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt oder übermittelt. Soweit eine Zustimmung zu einer sonstigen elektronischen Rechnung erforderlich ist, stimmt der Mandant deren Übermittlung zu; gesetzlich vorgeschriebene strukturierte E-Rechnungen bleiben hiervon unberührt. Die elektronische Bereitstellung entbindet Brixovo nicht von zutreffenden Rechnungs- und Steuerangaben. 7.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen. Rücklastschrift- oder sonstige Fremdkosten werden nur in tatsächlich angefallener, rechtlich ersatzfähiger Höhe und bei Verantwortlichkeit des Mandanten verlangt. Keine pauschale Vertragsstrafe und keine automatische Übernahme sämtlicher Stripe-Gebühren. 7.8 Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt möglich. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte werden nicht ausgeschlossen. ## 8. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen 8.1 Brixovo erbringt die vereinbarte Verfügbarkeit und den vereinbarten Support. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit gilt nur, wenn sie konkret vereinbart ist. Das Fehlen eines gesonderten SLA hebt die Pflicht zur vertragsgemäßen Bereitstellung nicht auf. 8.2 Planbare Wartung wird unter angemessener Berücksichtigung der Kundennutzung durchgeführt und bei absehbaren wesentlichen Beeinträchtigungen vorher angekündigt. Dringende Maßnahmen zum Schutz vor Sicherheitsrisiken dürfen kurzfristig erfolgen. Umfang und Dauer einer Unterbrechung sind auf das Erforderliche zu beschränken. 8.3 Brixovo darf Änderungen vornehmen, die zur Sicherheit, Fehlerbehebung, Einhaltung verbindlicher rechtlicher Anforderungen oder Anpassung an technisch notwendige Schnittstellenänderungen erforderlich sind. Der vereinbarte Vertragszweck und wesentliche Leistungsmerkmale sind zu erhalten. Eine wesentliche Einschränkung, die nicht bereits rechtlich zwingend ist, oder eine zusätzliche Vergütung bedarf einer Vereinbarung; gesetzliche Leistungsstörungs- und Beendigungsrechte bleiben bestehen. 8.4 Preis- und wesentliche Vertragsänderungen werden nicht allein durch Schweigen, Weiternutzung oder eine aktualisierte Website verbindlich. Kommt keine Einigung zustande, gilt der bestehende Vertrag bis zu seiner wirksamen Beendigung fort. Das ordentliche Kündigungsrecht kann nach Maßgabe des Vertrags ausgeübt werden. 8.5 Höhere Gewalt befreit nicht pauschal von sämtlichen Pflichten. Bei unvorhersehbaren, trotz angemessener Vorsorge nicht beherrschbaren Ereignissen informiert die betroffene Partei unverzüglich, mindert die Folgen und nimmt die Leistung sobald möglich wieder auf. Vergütung, Haftung und Beendigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vorrangigen individuellen Vereinbarungen. ## 9. Mängel und Haftung 9.1 Brixovo behebt Mängel der geschuldeten Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Mandant beschreibt festgestellte Störungen möglichst nachvollziehbar und wirkt in zumutbarem Umfang an ihrer Eingrenzung mit. Gesetzliche Rechte werden nicht allein durch verspätete Meldung ausgeschlossen; gesetzliche Mitverschuldensregeln bleiben unberührt. 9.2 Soweit auf die Bereitstellung Mietrecht Anwendung findet, ist die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Absatz 1 erste Alternative BGB ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für die in Ziffer 9.3 genannten Fälle oder soweit zwingendes Recht entgegensteht. Andere Mängel- und Leistungsstörungsrechte bleiben unberührt. 9.3 Brixovo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt auch für entsprechend zurechenbares Verhalten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 9.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Brixovo außerdem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ziffer 9.3 bleibt unberührt. 9.5 Gesetzlich zwingende Rechte betroffener Personen und die gesetzliche Haftung nach der DSGVO werden nicht beschränkt. Zwingende Rückgriffsrechte innerhalb der Vertriebskette, insbesondere nach § 327u BGB, werden weder durch diese Haftungsregelung noch durch die Reseller-Anlage ausgeschlossen oder eingeschränkt. 9.6 Eine angemessene eigene Sicherung exportierbarer, geschäftskritischer Inhalte durch den Mandanten wird empfohlen und kann individuell vereinbart werden. Sie ersetzt nicht die von Brixovo geschuldeten Datensicherungs-, Export- und Wiederherstellungspflichten. Ein Datenverlust führt nicht automatisch zum Ausschluss von Ansprüchen. ## 10. Rechte Dritter und Freistellung 10.1 Macht ein Dritter einen Anspruch gegen Brixovo geltend, der auf einer vom Mandanten zu vertretenden rechtswidrigen Bereitstellung von Inhalten oder einer von ihm zu vertretenden vertragswidrigen Nutzung beruht, stellt der Mandant Brixovo im Umfang seiner Verantwortlichkeit von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei. 10.2 Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer Pflichtverletzung von Brixovo beruht. Beiträge beider Parteien sind angemessen zu berücksichtigen. Bußgelder, Strafzahlungen und sonstige hoheitliche Sanktionen gegen Brixovo sind nicht Gegenstand dieser Freistellung. Eine verschuldensunabhängige Einstandspflicht für beliebiges Verhalten von Endnutzern entsteht nicht. 10.3 Brixovo informiert den Mandanten unverzüglich über den Anspruch und ermöglicht eine angemessene Mitwirkung bei der Verteidigung. Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Mandanten erfolgen nur mit dessen Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf. Eilmaßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Nachteile bleiben möglich; die gesetzlichen Schadenminderungspflichten gelten. ## 11. Sicherheit, Missbrauch und vorübergehende Einschränkungen 11.1 Bei konkreten Anhaltspunkten für eine erhebliche Sicherheitsgefährdung, rechtswidrige Inhalte oder einen wesentlichen Verstoß gegen vereinbarte Nutzungsgrenzen darf Brixovo die betroffenen Inhalte, Zugänge oder Funktionen vorübergehend einschränken, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Möglichst ist nur der konkret betroffene Bereich zu beschränken. 11.2 Vorher werden Anlass, erforderliche Abhilfe und eine angemessene Frist mitgeteilt, soweit nicht Gefahr im Verzug, eine gesetzliche Anordnung oder schutzwürdige Interessen entgegenstehen. In dringenden Fällen erfolgt die Information unverzüglich nachträglich, soweit rechtlich zulässig. Brixovo erläutert Grund, Umfang, Dauer oder Überprüfungstermin sowie mögliche Rechtsbehelfe. 11.3 Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs setzt eine fällige Forderung, die gesetzlichen Voraussetzungen und grundsätzlich eine vorherige konkrete Androhung mit angemessener Abhilfefrist voraus. Die Bedeutung der betroffenen Leistungen, begründete Einwendungen und Auswirkungen auf Submandanten sind zu berücksichtigen. Der bloße Status eines Zahlungsdienstleisters ersetzt diese Prüfung nicht. 11.4 Nach Wegfall des Grundes hebt Brixovo die Einschränkung ohne schuldhaftes Zögern auf. Sicherheitsmaßnahmen beseitigen weder die gesetzlichen Mängelrechte noch automatisch Erstattungsansprüche. Gesetzlich geschuldete Datenherausgabe, Betroffenenrechte und berechtigte Abwicklungszugriffe bleiben unter sicheren Bedingungen möglich. 11.5 Für Meldung rechtswidriger Inhalte und Überprüfung von Moderationsmaßnahmen gilt das in der KI- und Nutzungsanlage beschriebene Verfahren. Gesetzliche Pflichten von Brixovo als Diensteanbieter werden nicht auf den Mandanten verlagert. ## 12. Laufzeit, Tarifwechsel und Beendigung 12.1 **[ENTWURFSVORSCHLAG D-03 – vor Verwendung freigeben]** Bei einem Monatstarif läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einem Monat Frist gekündigt werden. Bei einem ausdrücklich gewählten Jahrestarif beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit zwölf Monate; die Kündigung ist mit einem Monat Frist zum Ende dieser Laufzeit möglich. Ohne Kündigung läuft der Vertrag anschließend auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden. Die Zahlung für eine Jahresperiode begründet nach Ende der Mindestlaufzeit keine neue Mindestbindung; nicht verbrauchte Vorauszahlungen werden bei früherem wirksamem Vertragsende zeitanteilig erstattet. 12.2 **[ENTWURFSVORSCHLAG D-04]** Upgrades werden nach ausdrücklicher Bestätigung des Mehrpreises und des Wirksamkeitszeitpunkts sowie erforderlicher Zahlungsbestätigung aktiv. Ein im laufenden Zeitraum nicht genutzter bisheriger Leistungsanteil wird bei einem unmittelbaren Tarifwechsel zeitanteilig berücksichtigt. Downgrades werden zum Ende des vereinbarten laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, soweit nichts Günstigeres vereinbart wird. Die konkrete Berechnung wird vor Bestätigung angezeigt. Diese Zielregel weicht gegebenenfalls vom bisherigen lokalen Abrechnungscode ab und darf erst nach dessen Anpassung verwendet werden. 12.3 Kündigungen sind in Textform, insbesondere per E-Mail an den Vertragskontakt, oder über eine hierfür bereitgestellte Funktion möglich. Die technische Bestätigung eines Zahlungsdienstleisters ist keine zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung einer rechtzeitig zugegangenen Kündigung. 12.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit rechtlich erforderlich, ist vor einer solchen Kündigung Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Eine Sperre, die Trennung eines Stripe-Kontos und eine Vertragskündigung sind unterschiedliche Vorgänge und werden gesondert behandelt. 12.5 Die Vertragsbeendigung bei einem Anbieterwechsel oder einem Löschverlangen nach der Data-Act-Anlage richtet sich vorrangig nach dieser Anlage. Ein Wechselrecht wird nicht bis zum Ende eines Jahrestarifs aufgeschoben. ## 13. Vertragsende, Daten und Submandanten 13.1 Der Mandant kann seine exportierbaren Daten nach der Anlage zum Anbieterwechsel herausverlangen. Art, Format, Fristen und sichere Bereitstellung sind dort geregelt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Rechte betroffener Personen bleiben bestehen; sie rechtfertigen keine unbegrenzte Aufbewahrung sämtlicher Inhaltsdaten. 13.2 Der Mandant sorgt rechtzeitig für die geordnete Behandlung eigener Submandantenverträge. Das Ende seines Brixovo-Vertrags beendet diese Verträge oder die bei Stripe geführten Zahlungsaufträge nicht automatisch. Die Reseller-Anlage regelt Information, Weiterleistung oder Abwicklung, den erforderlichen Einzugsstopp und Erstattungen. 13.3 Eine automatische Übertragung von Submandantenverträgen, Zahlungsmandaten oder Kundendaten auf Brixovo oder einen anderen Mandanten findet nicht statt. Eine Fortführung setzt einen tragfähigen Vertrags- und Datenschutzrahmen sowie erforderliche Zustimmungen voraus. 13.4 Nach Ablauf der maßgeblichen Rückgabe- und Abruffristen werden Daten entsprechend AVV, Löschkonzept und gesetzlichen Pflichten gelöscht. Über einen vereinbarten Löschzeitpunkt, verbleibende gesetzliche Aufbewahrung und erforderliche Beschränkungen informiert Brixovo nachvollziehbar. ## 14. Datenschutz und Vertraulichkeit 14.1 Soweit Brixovo personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung den Brixovo-AVV einschließlich konkreter Anlagen. Je nach Endkundengeschäft kann der Mandant Verantwortlicher oder selbst Auftragsverarbeiter sein. Rollen folgen der tatsächlichen Verarbeitung, nicht nur der Bezeichnung im Vertrag. 14.2 Für eigene Vertragsverwaltung, Abrechnung und gesetzliche Pflichten verarbeitet Brixovo erforderliche Daten gegebenenfalls als eigener Verantwortlicher. Hierüber wird gesondert in den zutreffenden Datenschutzhinweisen informiert. AGB-Zustimmung ist keine pauschale Datenschutzeinwilligung. 14.3 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts-, Sicherheits- und Kundendaten vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung oder auf gesetzlicher Grundlage. Ausgenommen sind nachweislich rechtmäßig öffentliche, bereits rechtmäßig bekannte, unabhängig entwickelte oder von einem berechtigten Dritten erlangte Informationen. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken; die andere Partei wird soweit zulässig vorher informiert. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie geheim sind. ## 15. Schlussbestimmungen 15.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende unionsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Soweit anwendbar, wird das UN-Kaufrecht ausgeschlossen. 15.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung kommt nur bei Vorliegen ihrer gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht; die bloße Unternehmereigenschaft wird nicht mit Kaufmannseigenschaft gleichgesetzt. 15.3 Individuelle Vereinbarungen bleiben auch ohne Einhaltung eines vertraglichen Formerfordernisses vorrangig. Sollte eine Bestimmung nicht wirksam einbezogen oder unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Eine automatische Ersetzung durch die wirtschaftlich weitestgehende zulässige Regelung ist nicht vereinbart.