# Anlage D – Anbieterwechsel, Datenexport und Vertragsabwicklung **Fassung 0.1 · 24. September 2026 · ENTWURF – NICHT FREIGEGEBEN** > Diese Anlage behandelt Brixovo vorsorglich als Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Data-Act-Wechselregeln. Sie ist eine vertragliche Zielregel, kein Nachweis vorhandener Exportfunktionen. Die Verzeichnisse in Ziffer 5 und die noch offenen Online-Adressen sind vor Vertragsschluss zu vervollständigen und technisch zu prüfen. Das Selbsthosting eines anderen Dienstes ist nicht mit der Lieferung des Brixovo-Quellcodes gleichzusetzen. ## 1. Geltung und Möglichkeiten des Kunden 1.1 Diese Anlage regelt den Wechsel des Mandanten zu einem anderen Anbieter eines gleichartigen Datenverarbeitungsdienstes, die Übertragung auf eine eigene IKT-Infrastruktur oder das Verlangen, die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Vertragsende zu löschen. Sie ist vor Vertragsschluss in speicher- und reproduzierbarer Form bereitzustellen. 1.2 Der Mandant kann die jeweils gewünschte Maßnahme unter **[FREIGABE: Vertragskontakt]** in Textform anfordern. Brixovo prüft die Berechtigung auf angemessene Weise. Die Anforderung muss den betroffenen Vertrag, den gewünschten Umfang und bei einem Wechsel die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter bzw. zur Zielinfrastruktur enthalten. Eine Pflicht, sich ausschließlich an einen bestimmten kostenpflichtigen Migrationspartner zu wenden, besteht nicht. 1.3 Zwingende gesetzliche Wechsel-, Datenherausgabe-, Lösch- und Verbraucherrechte bleiben unberührt. Die Regelungen dieser Anlage gehen abweichenden ordentlichen Laufzeitregelungen vor. Die Abwicklung anderer, tatsächlich eigenständiger Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag; eine künstliche Bündelung darf Wechselrechte nicht vereiteln. ## 2. Beginn und Dauer 2.1 **Vertragsvorschlag D-06:** Die Ankündigungsfrist bis zum Beginn des Wechselprozesses beträgt einen Monat nach Eingang der Wechselanforderung. Auf Wunsch und soweit möglich vereinbaren die Parteien einen früheren Beginn. Sie überschreitet keinesfalls zwei Monate. 2.2 Nach der Ankündigungsfrist erfolgt der Wechsel ohne unangemessene Verzögerung innerhalb einer Übergangsfrist von grundsätzlich höchstens 30 Kalendertagen. Brixovo unterstützt den Mandanten und von ihm berechtigte Dritte angemessen und stellt erforderliche Informationen zur Ausstiegsplanung bereit. Während der Übergangsfrist bleibt der Dienstvertrag anwendbar. Brixovo erbringt die vertraglich geschuldeten Funktionen und Dienste weiter und handelt mit der gebotenen Sorgfalt, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten. Über bekannte Risiken für die Kontinuität informiert Brixovo klar und rechtzeitig. 2.3 Ist die reguläre Übergangsfrist technisch nicht durchführbar, informiert Brixovo den Mandanten innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Wechselanforderung, begründet die technische Undurchführbarkeit konkret und benennt eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Ein bloßer organisatorischer Engpass oder eine nicht belegte Behauptung rechtfertigt keine automatische Verlängerung. Die Kontinuität der vereinbarten Leistungen ist auch während der alternativen Übergangsfrist sicherzustellen. 2.4 Der Mandant kann die Übergangsfrist einmal um einen für seine Zwecke angemesseneren Zeitraum verlängern. Die Parteien koordinieren die Ausführung und informieren sich über notwendige Mitwirkung und erkennbare Risiken, ohne gesetzliche Wechselrechte von zusätzlichen Verzichtserklärungen abhängig zu machen. 2.5 Während des gesamten Wechsels und der anschließenden Abrufphase ist ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Daten dürfen nur an autorisierte Empfänger übertragen werden. Drittmandantendaten, aktive Passwörter und nicht übertragbare Berechtigungen sind zu schützen; erforderliche sichere Neuverknüpfungen werden erläutert. ## 3. Vertragsende, Abruf und Löschung 3.1 Beim Wechsel gilt der betroffene Dienstvertrag mit erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses als beendet. Brixovo bestätigt die Beendigung. Die Beendigung wird nicht auf das Ende einer darüber hinausreichenden Mindestlaufzeit verschoben. 3.2 Wünscht der Mandant keinen Wechsel, sondern bei Vertragsende die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, endet der betroffene Vertrag mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Die datenschutzrechtlich erforderliche Rückgabe oder Löschung ist mit der berechtigten Weisung abzustimmen. 3.3 Nach Ende der vereinbarten Übergangsfrist steht für den Datenabruf eine zusätzliche Frist von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung. Eine spätere Abruffrist kann vereinbart werden. Während dieser Phase besteht ein sicherer Abwicklungs- und Datenzugang, nicht automatisch ein unentgeltlicher Anspruch auf den gesamten bisherigen Produktivumfang. 3.4 Nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf der Abruffrist oder einer vereinbarten späteren Frist löscht Brixovo die den Kunden unmittelbar betreffenden exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig, vorbehaltlich konkret anwendbarer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Gesetzlich aufzubewahrende Vertrags- oder Abrechnungsnachweise sind von nicht mehr benötigten Mandanteninhalten zu trennen und nur für den erlaubten Zweck zu verwenden. 3.5 Der Zeitpunkt und die technische Durchführung der Löschung einschließlich Sicherungskopien werden im AVV und Löschkonzept konkretisiert. Sicherungskopien dürfen nicht als dauerhafte Schattenarchive weitergenutzt werden. Nach einer Wiederherstellung sind zuvor wirksam gewordene Löschungen und Zugriffsbeschränkungen wieder umzusetzen. Ein unbeschränktes Weiterbehalten aller Inhalte „zu Nachweiszwecken“ ist nicht vereinbart. ## 4. Kosten und Interoperabilität 4.1 **Vertragsvorschlag D-06:** Brixovo erhebt für den gesetzlichen Standardwechsel keine besonderen Wechselentgelte, auch nicht vor dem gesetzlichen vollständigen Wegfall solcher Entgelte. Für die bis zum wirksamen Vertragsende tatsächlich geschuldete laufende Leistung fallen die vereinbarten anteiligen regulären Entgelte an. Nicht verbrauchte Vorauszahlungen für die Zeit nach Vertragsende werden zeitanteilig erstattet. Ein zusätzliches Vorfälligkeits- oder Restlaufzeitentgelt wird für diesen Wechsel nicht vereinbart. 4.2 Außerhalb der gesetzlich geschuldeten Unterstützung gewünschte individuelle Beratungs- oder Anpassungsleistungen können nur auf Grundlage eines gesonderten transparenten Angebots berechnet werden. Gesetzlich unentgeltlich geschuldete Schnittstellen und Wechselleistungen dürfen nicht als Zusatzberatung umetikettiert werden. 4.3 Brixovo stellt die für den Wechsel erforderlichen offenen Schnittstellen und Informationen im gesetzlich geschuldeten Umfang unentgeltlich und gleichberechtigt bereit. Soweit keine einschlägigen gemeinsamen Spezifikationen oder harmonisierten Interoperabilitätsstandards bestehen, erfolgt der Export auf Anforderung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. 4.4 Die Anlage verpflichtet nicht zur Übertragung fremder Rechte, zur Offenlegung geschützten Quellcodes oder zur Entwicklung eines identischen Konkurrenzprodukts. Eine identische KI-Antwortqualität oder Funktionalität eines anderen SaaS-Dienstes wird nicht zugesagt. Diese Grenzen dürfen den tatsächlich geschuldeten Wechsel und die Herausgabe exportierbarer Daten nicht verhindern oder verzögern. ## 5. Daten- und Formatverzeichnis **Entwurfsinventar; vor Einbeziehung gegen das vollständige tatsächlich angebotene Datenmodell abgleichen. Ein nicht vorhandenes Format darf nicht als vorhanden beworben werden.** | Kategorie | Umfang des vorgesehenen Exports | Vor Freigabe festzulegendes Format/Verfahren | |---|---|---| | Mandant, Submandanten, Nutzer, Rollen | Vom Kunden bereitgestellte Stammdaten, Einstellungen, Zuordnungen, Rollendefinitionen; datenschutz- und berechtigungsgeprüft | JSON/CSV mit dokumentierten Beziehungen; sichere Neuaktivierung von Konten | | Wissensbasen und Dokumente | Ursprungsdateien, kundeneigene Metadaten, Zuordnungen, Verarbeitungsstatus | Originaldateien und JSON/CSV; unvollständig verarbeitete Quellen kenntlich | | Abgeleitete Suchdaten | Kundenspezifische extrahierte Texte, Chunks, Zuordnungen und vorhandene exportierbare Embeddings | Strukturierter Export; Modell-/Dimensionsangaben und technische Wiederverwendbarkeitsgrenzen | | Quellen und Synchronisierung | Quellenkonfiguration, kundenspezifische Mappings, externe IDs, rechtmäßig exportierbare synchronisierte Daten | JSON/CSV; Empfängerschlüssel sicher getrennt behandeln | | Chat und Widgets | Noch vorhandene, rechtmäßig herauszugebende Konversationen, Antworten, Konfigurationen, Sichtbarkeits- und Freigabedaten | JSON/CSV; Personenrechte und abgelaufene Löschfristen beachten | | Seiten, Medien und Domains | Kundenseitige Seitendokumente, Revisionen, Medien, Branding, Domainzuordnungen und kundeneigene Inhalte | Versionierte JSON-Struktur, Originalmedien; Domainumzug und Grenzen des Renderers erläutern | | Kontaktanfragen und Leads | Erfasste und noch rechtmäßig gespeicherte Eingaben einschließlich erforderlicher Nachweise | CSV/JSON, nur dem berechtigten Verantwortlichen | | Automatisierung und Integrationen | Kundeneigene Workflows, Vorlagen, Einstellungen, Freigaben, noch gespeicherte Ausführungs- und Ergebnisdaten | Versioniertes JSON; Geheimnisse nicht im Klartextdump, Berechtigungen neu autorisieren | | Statistiken und Evaluation | Kundenspezifische Messdaten, noch vorhandene Evaluationsdaten und Ergebnisse | CSV/JSON; Abgrenzung Messdaten versus Abrechnungsdaten | | Verträge und Abrechnung | Eigene Vertragsfassungen, Bestellungen, eigene Belege und Zahlungshistorien | Dokumente und strukturierte Referenzen; getrennte Händlerkonten, keine fremden Stripe-Daten | | Sicherheits-/Administrationsnachweise | Den Kunden betreffende rechtmäßig herauszugebende Ereignisse, Zugriffs- und Löschprotokolle | Minimiertes JSON/CSV; Drittpersonen- und Systemsicherheit schützen | 5.1 Ausgenommen sind ausschließlich die nachfolgend bezeichneten nicht kundenspezifischen internen Daten und geschützten Vermögenswerte, soweit ihre Herausgabe Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder Sicherheit verletzen würde und die Ausnahme den Wechsel nicht verhindert: Brixovo-Quellcode, allgemeine Modellgewichte und fremde Modelllizenzen, plattformweite interne Sicherheits- und Betriebsdaten, Daten anderer Kunden sowie ausschließlich interne Anbieter-Metriken ohne Kundenbezug. 5.2 Kundenspezifische Chunks, Inhalte und Nutzungsdaten werden nicht allein deshalb ausgenommen, weil Brixovo sie technisch verarbeitet hat. Geheimnisse des Mandanten sind nicht pauschal vom Wechsel ausgenommen; es ist zu unterscheiden zwischen sicher rückgebbaren Informationen und Berechtigungen, die beim Zielanbieter neu ausgestellt werden müssen. Ein Wechsel ermöglicht keinen Zugriff auf Stripe-PANs oder fremde Zahlungsdaten. 5.3 Das aktuelle Online-Verzeichnis mit verfügbaren Datenstrukturen, Formaten, Schnittstellen, Standards und bekannten Wechselgrenzen befindet sich unter **[FREIGABE: konkrete veröffentlichte URL]**. Diese Adresse muss vor Vertragsschluss erreichbar sein. ## 6. Internationale Zugriffe und Infrastruktur 6.1 Angaben zur Rechtsordnung der eingesetzten IKT-Infrastruktur sowie die allgemeine Beschreibung technischer, organisatorischer und vertraglicher Maßnahmen gegen unionsrechtswidrige internationale Behördenzugriffe auf in der Union gespeicherte nicht personenbezogene Daten werden unter **[FREIGABE: konkrete Transparenz-URL]** veröffentlicht und aktuell gehalten. 6.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten und etwaige Drittlandübermittlungen richten sich zusätzlich nach dem AVV und den genehmigten Dienstleister- und Transferangaben. Eine pauschale Garantie, dass ein EU-Rechenzentrum jeden Drittlandzugriff ausschließt, wird nicht abgegeben. ## 7. Submandanten 7.1 Der Mandant berücksichtigt beim Wechsel die eigenen Endkundenverträge und darf Daten nur im Umfang seiner Befugnisse exportieren oder übertragen lassen. Eine komplette Mandantendatenbank ist nicht automatisch ein zulässiger Verbraucher-Datenexport. 7.2 Soweit der Mandant gegenüber seinen Endkunden selbst Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes ist, muss er seine eigenen einschlägigen Wechsel- und Herausgabepflichten erfüllen. Brixovo unterstützt ihn im geschuldeten Umfang; diese Anlage schließt den Endkundenvertrag nicht an seiner Stelle.